Todesfall und Riester

Leider kann es durchaus vorkommen, dass der Riester Sparer bereits vor dem Rentenbeginn stirbt. Ist in diesem Fall ein Ehepartner vorhanden, so kann dieser das angesparte Kapital in seinen eigenen Altersvorsorgevertrag übernehmen oder dieses Kapital in eine Rente umwandeln. Der Ehepartner müsste dann die Zulagen und den Steuervorteil auch nicht rückerstatten. Ist allerdings kein Ehepartner vorhanden, dann geht das angesparte Kapital an die Kinder über. In diesem Fall müssen die Förderungen jedoch zurückgezahlt werden.

Befindet sich der Riester Sparer allerdings schon in der Rentenphase, dann ist das Vererben des Vertrages schon weitaus kompliziert. Zwar kann bei Bank- und Fondssparplänen das angesparte Vermögen weitergegeben werden, aber bei der Rentenversicherung ist dies nur mit einer Zusatzvereinbarung möglich. Aus diesem Grund wird in der Regel eine so genannte Rentengarantie vereinbart, für zumeist fünf bis zehn Jahre. Während dieser vereinbarten Frist fließen die Renten weiter und zwar an die berechtigten Erben. Hierbei gibt es jedoch auch einen entscheidenden Nachteil, denn der Hinterbliebenenschutz zehrt einen Teil der Rendite auf.

Möchte der Sparer seine Hinterbliebenen umfassend absichern, dann sollte er sich nicht auf die Riester Rente verlassen, sondern im besten Fall eine so genannte Risikolebensversicherung abschließen.

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